AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBS Schreiber GmbH
(nachfolgend „IBS“ genannt)

  1. Anwendungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungs- und Lieferfristen
  4. Einräumung von Nutzungsrechten bei Software-Produkten der IBS
  5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
  6. Unterauftragnehmer
  7. Gewährleistung der IBS
  8. Haftung
  9. Vertraulichkeitsvereinbarung
  10. Schlussbestimmungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) gelten für alle Leistungen der IBS Schreiber GmbH, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg („IBS“) gegenüber Kunden, welche für ihre gewerbliche Tätigkeit Leistungen der IBS beauftragen oder deren Produkte erwerben bzw. beauftragen oder erwerben wollen („Kunde“). Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer gem. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern IBS ihrer Geltung zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn IBS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vertragliche Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von IBS sind unverbindlich und stellen kein Vertragsangebot im rechtlichen Sinne dar. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. IBS kann dieses Angebot durch Auftragsbestätigung annehmen.

2.2 Mit Angebot des Kunden durch Bestellung und dessen Annahme durch IBS durch Auftragsbestätigung kommt ein Vertragsschluss zustande.

 

3. Leistungs- und Lieferfristen


3.1 Angaben von IBS zu Leistungs- und Lieferfristen sind unverbindlich.

3.2 Von IBS ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Leistungs- und Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Annahmeverzug aus dem jeweiligen Vertrag befindet oder seinen in dem jeweiligen Vertrag definierten Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist und IBS aus diesem Grunde ihre Leistung ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen konnte.

3.3 Sofern IBS verbindlich vereinbarte Leistungs- oder Lieferfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), nicht einhalten kann, wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlichen, neue Leistungs- oder Lieferfristen mitteilen. Ist die Leistung oder Lieferung auch innerhalb der neuen Frist nicht möglich, ist IBS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet.

 

4. Einräumung von Nutzungsrechten bei Software-Produkten der IBS

4.1 IBS räumt dem Kunden sowie mit dem Kunden nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen das weltweite, nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des Produktes für eigene Geschäftszwecke in seinem Unternehmen ein, sowie das Recht zum damit zwingend einhergehende Vervielfältigen, Laden, Ablaufen lassen und Anzeigen des Produktes.

4.2 Der Kunde darf eine Sicherungskopie des Produktes erstellen. Die Kopie ist als solche zu kennzeichnen. Ist aus Gründen der Datensicherheit die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien des Produktes in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Solche Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.

4.3 Die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung der Vergütung. Bis zu diesem Zeitpunkt gestattet IBS dem Kunden, das Produkt gemäß den vorstehenden Regelungen zu nutzen.

4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die erworbenen und in dem Produkt enthaltenen SAP Regelwerk-Inhalte („Content“) außerhalb als der von dem Produkt vorgesehenen Art und Weise zu nutzen. Das Kopieren, Vervielfältigen oder die Weitergabe an Dritte der SAP-Regelwerke der IBS Schreiber GmbH ist nicht gestattet.

4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, vorhandene Schutzmechanismen des Produktes gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um eine störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke, Seriennummer sowie sonstige der Produktidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht unterdrückt, entfernt oder verändert werden.

4.6 Der Kunde darf die Schnittstelleninformationen des Produktes nur in den Schranken des § 69e UrhG dekompilieren und erst dann, wenn er IBS von seinem Vorhaben in Textform unterrichtet und mit einer Frist von mindestens einer Woche um Überlassung der erforderlichen Schnittstelleninformationen gebeten hat. Vor jeder etwaigen Einschaltung von Dritten verschafft der Kunde IBS eine Erklärung des Dritten in Textform, dass dieser sich unmittelbar IBS gegenüber zur Einhaltung der in diesen AGBs und von IBS festgelegten Regeln verpflichtet und das Produkt nur zur Dekompilierung vervielfältigen und nutzen wird.

4.7 Dem Kunden ist untersagt, das Produkt mit deren SAP Regelwerken (Content) und der gesamten Dokumentation zu vervielfältigen oder an Dritte zu vermieten. Untersagt ist zudem jedes sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Zur-Verfügung-Stellen an Dritte, z. B. im Wege des „Application Service Providing“ oder als „Product as a Service“.

4.8 IBS hat das Recht, nach Vorankündigung eine Lizenzvermessung durchzuführen, um die Nutzung des Vertragsproduktes zu überprüfen.

4.9 Die Produktbezeichnung „…for XXX“ (siehe jeweiliges Software-Produkt) definiert, in welchen Zielsystemen der entsprechende Content (Regelwerk der IBS) verwendet werden darf, das bedeutet, in welches System der Content geladen werden darf.

4.10 Im Falle einer temporären Nutzung der Software-Produkte hat der Kunde unverzüglich und ohne vorgängige Aufforderung durch IBS die zur Verwendung eingespielten IBS SAP-Regelwerke nach Beendigung der vereinbarten Nutzungsdauer wieder aus seinem SAP-System rückstandslos zu Löschen.
Innerhalb 14 Tagen nach einem gesonderten Ersuchen der IBS oder nach Beendigung der vereinbarten Nutzungsdauer hat der Kunde der IBS schriftlich zu bestätigen, dass er den in dieser Ziffer genannten Verpflichtungen nachgekommen ist.

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Fahrt- und Übernachtungskosten stellt IBS dem Kunden gemäß der in dem jeweiligen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung genannten Pauschale in Rechnung.

5.3 Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur in solchen Fällen Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

 

6. Unterauftragnehmer

IBS ist berechtigt, Dritte als Unterauftragnehmer zur Erbringung ihrer Leistungen einzusetzen.


7. Gewährleistung der IBS

7.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbung, sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität des Produktes richtet sich nach der Produktbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie etwaigen ergänzend getroffenen Vereinbarungen.

7.2 IBS wird das Produkt in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und dafür sorgen, dass einer vertragsgemäßen Nutzung des Produktes keine Rechte Dritter entgegenstehen.

7.3 Der Kunde wird IBS bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

7.4 Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb der Mängelhaftungsfrist von einem Jahr, beginnend mit der Lieferung, nach entsprechender Rüge durch den Kunden. IBS ist berechtigt, zwischen Beseitigung des Mangels oder der Lieferung eines mangelfreien Produktes zu wählen.

7.5 Die Nacherfüllung kann auch derart erfolgen, dass IBS dem Kunden eine neuere Produktversion zur Verfügung stellt, die mehr als die vertraglich geschuldete Beschaffenheit aufweist und der Kunde hinsichtlich der Nutzung des Produktes gegenüber der vertraglichen geschuldeten Beschaffenheit nicht unzumutbar beeinträchtigt. Solch eine Ersatzlieferung erfolgt wie die Erstlieferung durch Bereitstellen eines Downloadlinks durch IBS. Die Nacherfüllung beinhaltet weder die Deinstallation des mangelhaften Produktes noch die erneute Installation. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde das mangelhafte Produkt zu deinstallieren.

7.6 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

7.7 Das Recht des Kunden zur Minderung in Form der Kürzung oder des Einbehalts des Entgelts ist ausgeschlossen.

 

8. Haftung

8.1 IBS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, stets für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet IBS – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei es sich dabei um eine Verpflichtung handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung von IBS jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.2 IBS haftet abweichend zu der vorangehenden Ziffer 7.1 stets für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Arglist sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.3 Im Übrigen ist die Haftung von IBS ausgeschlossen.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden IBS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

 

9. Vertraulichkeitsvereinbarung

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen von IBS geheim zu halten, vor einem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IBS weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben.

9.2 Vertrauliche Informationen sind

9.3 in dem Produkt hinterlegte fachliche und technische Zusammensetzungen („Regelwerke“) sowie Informationstexte und Checklisten („Knowhow“),

9.4 alle mündlich übermittelten, schriftlichen oder gespeicherten Informationen, von denen der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien Kenntnis erlangt und die
• von IBS ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden;
• zu den geschützten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen von IBS gehören, die nicht offenkundig sind, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung IBS ein berechtigtes Interesse hat;
• zu den geschützten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art von IBS gehören.

9.5 Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, sofern und soweit

9.6 sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Kunden bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren;

9.7 sie ohne einen Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung oder Geheimhaltungsverpflichtungen Dritter öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich wurden und/oder

9.8 sie sich bereits vor Abschluss dieser Geheimhaltungsvereinbarung rechtmäßig und ohne Geheimhaltungsverpflichtung in dem Besitz des Kunden befunden hatte.

9.9 Der Kunde darf vertrauliche Informationen Behörden offenbaren, sofern und soweit er hierzu aufgrund Gesetz, behördlicher Anordnung oder einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist. Der Kunde darf vertrauliche Informationen an seine Mitarbeiter weiterleiten, soweit dies zur Durchführung der Verträge zwischen den Parteien zwingend erforderlich ist.

9.10 Unterliegt der Kunde gesetzlichen Auskunftspflichten (bspw. § 320 HGB), welche die Einsichtnahme Dritter in vertrauliche Informationen von IBS erfordern, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten eine Einsichtnahme solcher Informationen ausschließlich in den Geschäftsräumen von IBS und im Beisein eines Vertreters von IBS zu ermöglichen.

9.11 Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt auch nach Beendigung sämtlicher Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien fort.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, sowie rechtsverbindliche Erklärungen zwischen den Parteien bedürfen der Textform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch Vereinbarung in Textform zwischen den Parteien verzichtet werden.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

10.3 Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus anderen Gründen als den Bestimmungen betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam/nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag oder seinen Ergänzungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.5 Erfüllungsort ist der Sitz von IBS. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, bei amtsgerichtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. IBS ist jedoch berechtigt, an jedem anderen Gerichtsstand zu klagen.

 

Stand April 2021