Prüfen des Datenschutzes
Übersicht
Prüfen des Datenschutzes | |
Kürzel: | RFDS |
Teilnehmer: | max. 12 |
CPE: | 13 |
Termin: | |
12.08. - 13.08.19 |
Zeiten: | |
Dauer: 2 Tage 1. Tag: 9:30 - 17:00 Uhr 2. Tag: 9:00 - 15:30 Uhr |
Preis: | |
990,00 €* | |
*zzgl. MwSt. |
Veranstaltungsort: | |
IBS Schreiber GmbH | |
Zirkusweg 1 | |
20359 Hamburg |
Lehrmittel: | |
Beispiele am Rechner/Beamer | |
Praxisbeispiele | |
Diskussion | |
Vortrag |
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Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung und löst damit vorrangig die geltenden nationalen Datenschutzvorschriften des Bundes und der Länder hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten ab. Die DSGVO lässt aufgrund einiger Öffnungsklauseln zwar weiterhin nationale Vorschriften zur ergänzenden Regelung des Datenschutzes zu, setzt allerdings den maßgeblichen Rahmen.
Für die Kontrolle der Einhaltung aller Datenschutzvorschriften ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte verantwortlich. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und ist beratender sowie unterstützender Ansprechpartner in sämtlichen Fragen zum Datenschutz. Die Herausforderung für Unternehmen und Behörden als Verantwortliche stellen die umfangreichen Pflichten im Bereich der Risikoabwägung und der Rechenschaftspflichten dar.
Schwachstellen im Datenschutz können schnell zu negativen Auswirkungen für das Unternehmen führen: von Imageschäden bis hin zu prozessualen Auseinandersetzungen. Daher ist es wichtig, auch den Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Umsetzung seiner präventiv wirkenden Hinweise und Schulungen und seiner nachgelagerten Kontrollen im Unternehmen zu prüfen.
Notwendigkeit der Prüfung des Datenschutzes
- Betriebsvereinbarungen
- Verpflichtungserklärungen
- Verarbeitungsübersicht
- Datenschutz-Folgenabschätzung
Prüfen der Datenverarbeitung
- Auftragsverarbeitung
- Sicherheit und Datenverschlüsselung Prüfen der IT-Technik
- Datenbanken
- Umsetzung des Daten-Minimalprinzips
- Verteilte Systeme
- Protokollierung
- Anonymisierung/Pseudonymisierung
- logische/physikalische/physische Sicherheit
Berichterstattung des bDSB
- Zyklen, Struktur und Ziel der Berichterstattung
- Geheimhaltung
- Rechtliche Konsequenzen
Qualifikation des DSB
- Nachweis der Qualifikation, Fortbildung
- Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit
- Vermeidung von Interessenskonflikten
Weitere Informationen
- Referenten
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Dr. Michael Foth
Dr. Michael Foth, Geschäftsführer der IBS data protection services and consulting GmbH, ist seit über 20 Jahren als Spezialist für Datenschutz und für IT-Sicherheitsanalysen tätig. Er betreut national und international aufgestellte Mandanten als externer Datenschutzbeauftragter mit den Schwerpunkten Gesundheitswesen und Finanzdienstleister. Außerdem ist er zugelassener Datenschutz-Gutachter beim unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) für das Datenschutzgütesiegel und Datenschutzgutachter bei der Europäischen Union für das European Privacy Seal (EuroPriSe).
Marc Neumann
Marc Neumann ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®) und seit 2009 als Berater für Datenschutz und Datensicherheit tätig. Langjährige Erfahrung in der europaweiten, kundenorientierten Betreuung, Beratung und Auditierung von Unternehmen jeder Größe zeichnen ihn aus. Die praxisnahe Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Datenschutz- Grundverordnung sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Löschkonzepten in zahlreichen Systemen (u.a. SAP HCM) zählen zu seinen Schwerpunkten.
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- Partner-Hotels
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